allgemeine Informationen

Ihr Wahlarzt für Thoraxchirurgie

Als Fachärztin für Thoraxchirurgie betreibe ich eine Wahlarztordination in Graz, ohne Kassenvertrag. Das Honorar für die Behandlung beziehungsweise die Kosten des Wahlarztes, müssen dementsprechend zunächst von Ihnen als Patient/in bezahlt werden. In weiterer Folge ist es daher auch nicht nötigt, dass Sie eine E-card vorweisen.

Die Wahlarzt-Rechnung einreichen

Sie können in meiner Ordination entweder bar oder bequem mittels Überweisung bezahlen. Danach können Sie bei Ihrer Pflichtversicherung (ÖGK, BVAEB, etc.) einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Meist werden bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs rückerstattet. Eine detaillierte Honorarnote, inklusive Rückerstattungsformular, erhalten Sie selbstverständlich in meiner Ordination. 

Zudem haben Sie die Möglichkeit online auf der Website der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. 

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